Gemeinschaftsarbeit 2022:

Pro Pächter 9 Stunden

 

Allgemein: Allgemeine Pflegearbeiten, Arbeitsstunden bitte mit zuständigen Obleuten vereinbaren

 

Zusätzliche Gemeinschaftsarbeiten können auch kurzfristig anberaumt werden. Bitte Aushänge im Toilettenflur beachten und verbindlich eintragen.

Was ist Gemeinschaftsarbeit?  

 

Eine der wichtigsten und in der gültigen Vereinssatzung herausgestellten Pflichten ist es, dass die Mitglieder ihrem Verein grundsätzlich für die notwendige Gemeinschaftsarbeit zur Verfügung stehen.

Nur durch die Zusammenarbeit aller Vereinsmitglieder ist es möglich, die Gartenanlage zu pflegen und zu erhalten. Die Anzahl der erforderlichen Stunden pro Pächter wird durch Beschluss des Vorstandes festgelegt. Ebenso, ob die Stunden grundsätzlich oder nur in berechtigten Ausnahmefällen durch anderweitige Leistungen oder finanziell abgegolten werden können.

Der Vorstand hat die Möglichkeit, einzelne Gartenfreunde von der Arbeitspflicht und auch von der Verpflichtung zur Ersatzleistung zu befreien, wenn es besondere Gründe dafür gibt.

Grundsätzlich gilt: Die Gemeinschaft ist eine gemeinschaftliche Verpflichtung zum Erhalt und der Pflege der Kleingartenanlage. Zudem dient sie dem Gemeinwohl und der Umsetzung der Vereinsziele.

 

Wer seinen Garten bewirtschaften kann, ist auch in der Lage, Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Betrachten Sie daher die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit. Nutzen Sie die Möglichkeit, während der Gemeinschaftsarbeit auch die anderen Mitglieder des Vereins kennen zu lernen.