Schrebergärten /Kleingärten

 

 

Eine Entwicklungslinie lässt sich ab Mitte des 19. Jahrhunderts auf den für die späteren Anlagen namensgebenden Leipziger Arzt Moritz Schreber zurückführen. Der Orthopäde Schreber war jedoch nicht der Erfinder der Schrebergartenbewegung, sondern gab mit dem Anatomen Carl Ernst Bock und dem 1847 von ihnen entwickelten diätetisch-orthopädischen Konzept lediglich den Anstoß zu zunächst der „körperlichen Ertüchtigung“ dienenden Kleingärten bzw. Gartenkolonien. Es war Schrebers Mitstreiter, der Schuldirektor Ernst Innozenz Hauschild, auf dessen Initiative der erste Schreberverein zurückgeht.

 

Eigentlich ein Schulverein, der in Zusammenarbeit mit den Eltern seiner Schüler entstanden ist, wollte man ihn aber weder Schul- noch Erziehungsverein taufen und so benannte man ihn zu Ehren des verstorbenen Schreber. Im Jahre 1865 feierte man die Einweihung des ersten „Schreberplatzes“ am Johannapark in Leipzig, einer Spielwiese, auf der Kinder von Fabrikarbeitern unter Betreuung eines Pädagogen spielen und turnen konnten. Bis hierhin hat der Schreberplatz nichts mit Gärten zu tun.

 

Erst ein Lehrer namens Heinrich Karl Gesell war es, der an diesem Platz Gärten anlegte. Zunächst als weitere Beschäftigungsmöglichkeit für die Kinder gedacht, entwickelten sich die Gärten rasch zu Refugien der Eltern bzw. der ganzen Familie. Aus den „Kinderbeeten“ am Rand des Schreberplatzes wurden „Familienbeete“, die man später parzellierte und umzäunte. Ab jetzt nannte man sie „Schrebergärten“.

 

Bald gingen diese Gärtchen in die Obhut der Eltern über und 1869, als die Initiative bereits rund 100 Parzellen umfasste, gab sie sich eine Vereinssatzung. Geräteschuppen, Lauben und Zäune wurden errichtet, und 1891 waren bereits 14 weitere Schrebervereine in Leipzig gegründet worden. Die historische Kleingartenanlage „Dr. Schreber“ steht heute unter Denkmalschutz und beherbergt seit 1996 das Deutsche Kleingärtnermuseum.

 

Kleingartengebiete wurden vielerorts in Europa ausgewiesen, um der Bevölkerung in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg eine bessere Ernährung zu ermöglichen.

Aus Wikipedia 2021.07.26

Kleingärtnerische Nutzung –Die kleingärtnerische Nutzung als wichtigste Grundlage sichern

Kleingartenanlagen müssen sich aufgrund der sondergesetzlichen Regelungen zum Pachtzins, zum Kündigungsschutz und zur Entschädigung, die den Grundstückseigentümer in der Ausübung seiner Rechte beschränken,
deutlich von Wochenend- und Ferienhausgebieten unterscheiden. Die
Kommunen und Kleingärtnerorganisationen haben daher dafür Sorge zu tragen,
dass die gesetzlichen Regelungen zur kleingärtnerischen Nutzung eingehalten werden.
Bei der Beurteilung der kleingärtnerischen Nutzung ist die gärtnerische und die bauliche Nutzung der Parzelle zu berücksichtigen, wobei die gärtnerische Nutzung die Anlage maßgeblich prägen muss. So ist aus Sicht des Arbeitskreises in der Regel mindestens ein Drittel der Kleingartenparzelle für den Anbau von gartenbaulichen Erzeugnissen zu verwenden. Zur kleingärtnerischen Nutzfläche gehören:

  • Beetflächen und Hochbeete mit ein- und mehrjährigen Gemüsepflanzen, Feldfrüchten, Heil- und Gewürzkräutern, Erdbeeren, Sommerblumen und anderen Kulturen;
  • Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowie Nutzpflanzen für die Tierwelt;
  • Frühbeete, Kompostanlagen.

Da die bauliche Nutzung nicht anlagenprägend sein darf, ist nach dem Bundeskleingartengesetz (§ 3 Abs. 2) nur eine Laube mit einer Fläche bis
zu 24 m² einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Größere, vor Inkrafttreten
des Bundeskleingartengesetzes rechtmäßig errichtete Lauben genießen Bestandsschutz. Die Ausstattung und Erschließung der Laube hat sich entsprechend dem Bundeskleingartengesetz an einem einfachen, aber zeitgemäßem Standard zu orientieren. Lauben müssen sich jedoch deutlich von zum Wohnen geeigneten Baulichkeiten abgrenzen und dürfen nicht als Wohnsitz, sondern nur für vorübergehende Aufenthalte geeignet sein. Sie sind daher insbesondere nicht an Fernwärmeleitungen anzuschließen oder mit ortsfesten Heizungsanlagen auszustatten.
Detaillierte Regelungen können unter Beachtung des Bundeskleingartengesetzes
und der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zum Umweltschutz
(Luft, Wasser, Boden), Naturschutz- und Abfallrecht vor Ort
zwischen Kommunen/Eigentümer und Kleingärtnerorganisation in den
Pachtverträgen bzw. Kleingartenordnungen getroffen werden.
In der Stärkung der kleingärtnerischen Nutzung sieht der Arbeitskreis
eine zentrale Bedeutung für den Erhalt des Kleingartenwesens und sieht
vor allem die kleingärtnerischen Organisationen in einer besonderen Verantwortung.

 

Soziale Aufgaben – Die sozialenFunktionen als Stärke des Kleingartenwesensweiter auszubauen

Die Gesellschaft befindet sich in einem demografischen und sozialen Wandel,
der Prozesse der städtebaulichen Schrumpfung, der Überalterung der
Gesellschaft und der finanziellen Umverteilung mit sich bringt.
Kinderreiche Familien, Familien Alleinerziehender, Rentner und Menschen
bestimmter Berufsgruppen oder Regionen mit wachsender Erwerbslosigkeit
leben zunehmend am Existenzminimum. Diesen Menschen, mit
einem Bedarf an gesunden und preiswerten Lebensmitteln, sollte der Einstieg
in das Kleingartenwesen durch Vergabeverfahren unter Berücksichtigung
sozialer Kriterien ermöglicht werden.
Vor diesem Hintergrund ist die Bedeutung des Kleingartenwesens neu
zu positionieren. Vorhandene soziale Potentiale sollen in Zukunft stärker
entwickelt und der Öffentlichkeit besser zugänglich gemacht werden. Die
Erfüllung dieser insbesondere durch die Vereine zu leistenden Aufgaben
ist durch die Kommune zu unterstützen.

Die Familienfreundlichkeit in den Anlagen erhöhen

Eine Kleingartenanlage bietet ideale Ausgangsvoraussetzungen für die Knüpfung neuer Netzwerke, die Kleinfamilien, Alleinerziehende sowie Singles unterstützen.
Da Eltern oder Alleinstehende mit kleinen Kindern häufig berufstätig sind, ist es schwierig die Zeit für die Bewirtschaftung eines Kleingartens aufzubringen. Hinzu kommt noch, dass durch berufsbedingte Umzüge die Großeltern meist in größerer
Entfernung leben. Durch das Angebot von flexiblen Parzellengrößen können die unterschiedlichen Bedürfnisse und das unterschiedliche Zeitkontingent von jungen Familien, Berufstätigen oder auch älteren Menschen berücksichtigt werden.


Eine andere Möglichkeit besteht darin, größere Individualparzellen in selbstbestimmten
Kleingruppen zu bewirtschaften.Um Begegnungen zwischen den Vereinsmitgliedern
und mit der Öffentlichkeit zu ermöglichen, sollten Aufenthaltsbereiche geschaffen werden, z. B. kleine Plätze. Synergien zwischen den Generationen sind durch Projekte zu fördern, z. B. Kleinkindbetreuungsangebote durch aktive Senioren innerhalb der Kleingartenanlagen.
Zum Zweck der Förderung von Familienfreundlichkeit sollten temporär die Schaffung von Spielmöglichkeiten wie Planschbecken, Schaukeln o. ä. in den Parzellen zugelassen werden. Lärm durch Kinderspiel ist großzügig zu tolerieren.

aus: Leitlinien zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens